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  17.12.2014  
 


Da das neue Startverfahren technisch einfach ist, kann ein UL-Pilot mit geringem Aufwand die Zusatzberechtigung für Bannerschlepp erwerben.

Auch die Hürden für UL-Flugzeuge sind niedrig: Falls diese bereits für Segelschlepp zugelassen sind, muss der Hersteller lediglich im Rahmen weniger Nachweisflüge eine ergänzende Eintragung in das Musterkennblatt erwirken - in der Regel ein unkomplizierter Vorgang.

skygraphics - Bannerflug

Ein Pilot, der Werbebanner schleppen möchte, muss den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer (Sport Pilot License) besitzen, ein gewerblicher Flugschein (CPL) ist hingegen nicht nötig. Darüber hinaus muss er eine Einweisung von einem UL-Fluglehrer mit Bannerschleppberechtigung erhalten und fünf Bannerschlepps unter Aufsicht durchführen.

Link zu den fachlichen Voraussetzungen des DAeC:
http://www.daec.de/lsgb/schlepp.htm

Im Rahmen einer Musterprüfung oder ergänzenden Musterprüfung können dreiachsgesteuerte UL-Flugzeuge zum Schleppen von Bannern zugelassen werden. Dabei muss insbesondere gewährleistet sein, dass die zulässigen Grenzwerte von Masse und Schwerpunktlage während des Bannerschlepps nicht überschritten werden. skygraphics unterstützt die Hersteller auf Anfrage.

Eine aktuelle Liste bereits für den Bannerschlepp zugelassener UL-Flugzeuge finden Sie auf der Homepage des DAeC:
http://www.daec.de/ul/Se_schlepp/
Segelflugzeugschlepp.htm


Download Anforderungen für UL-Piloten
Download NfL