Da das neue Startverfahren technisch
einfach ist, kann ein UL-Pilot mit geringem
Aufwand die Zusatzberechtigung
für Bannerschlepp erwerben.
Auch die Hürden für UL-Flugzeuge sind niedrig: Falls
diese bereits für Segelschlepp zugelassen sind, muss der
Hersteller lediglich im Rahmen weniger Nachweisflüge eine
ergänzende Eintragung in das Musterkennblatt erwirken -
in der Regel ein
unkomplizierter Vorgang.
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